Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ
Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.
Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.
Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:
- Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
- Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
- Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
- Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
- Lehrerinnen/Lehrer
- Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
- Krankenpflegedienst
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