Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023

Lebenslagen

Bei der Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023 konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Salzburger Landtagswahl 2023 war bis Donnerstag, 20. April 2023 (während der Amtsstunden) auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:

  • Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax oder online (je nach Verfügbarkeit der Gemeinde) über die Internetmaske der Gemeinde bzw. über www.wahlkartenantrag.at
  • Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) 

Weitere Informationen zu Auslandssalzburgerinnen/Auslandssalzburgern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wählen mit Wahlkarte

Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl")

Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte musste an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermittelt werden (z.B. per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten): Die Wahlkarte musste dort spätestens am Wahltag, 23. April 2023, bis zu dem Zeitpunkt einlangen, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt. Es ist auch zulässig, die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt an eine in dieser Gemeinde eingerichtete Sprengelwahlbehörde einzubringen.

  • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
  • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
  • Wahlkuvert verschließen und in Wahlkarte legen
  • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
  • Wahlkarte zukleben

Die Kosten für eine Übersendung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde im Postweg trägt das Land.

Neu

Die Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal war nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde (Hauptwohnsitzgemeinde) möglich.

AM Wahltag (Sonntag, 23. April 2023)

  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte war vor Wahlbehörden jener Gemeinde möglich, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde (in der Regel Hauptwohnsitzgemeinde). Der Stimmzettel und die Wahlkarte durften noch nicht ausgefüllt und die Wahlkarte noch nicht verschlossen sein!) 
    • Unbenützte Wahlkarte sowie Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
    • Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)  
  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission"  (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus

Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Salzburger Landtagswahlordnung (LTWO 1998)

Letzte Aktualisierung: 23. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion