Als Schusswaffen im Sinne des österreichischen Waffenrechts gelten Waffen, mit denen feste Körper (Geschoße) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können.
Es gibt drei Kategorien von Schusswaffen:
Kategorie A: Verbotene Waffen und Kriegsmaterial
Zu den verbotenen Waffen der Kategorie A zählen zum Beispiel:
- Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm
- Flinten mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm
- Vorderschaftrepetierflinten ("Pumpguns")
- Getarnte Schusswaffen (z.B. "schießender Kugelschreiber")
- Verbotene Hiebwaffen, wie z.B. Schlagringe, Totschläger und Stahlruten
- Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann
- Halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 10 Patronen aufnehmen kann
- Magazine für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können
- Magazine für halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 10 Patronen aufnehmen können
Kategorie B: Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen
Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
Kategorie C: Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf, soferne nicht Kategorie A oder B
- Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen
- Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen
Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte ("Pumpgun") = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B
Eine überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres