Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Österreich ist beginnend mit der Wahlperiode 2024-2029 durch 20 Mitglieder (von insgesamt 720) im Europäischen Parlament vertreten.
Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, wie z.B. die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU oder demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen.
Jeder Staat wählt seine Abgeordneten nach den eigenen rechtlichen Bestimmungen. In Österreich wird der Ablauf der Wahl durch die Europawahlordnung geregelt. Die Europawahl erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht, wobei das österreichische Bundesgebiet als einheitlicher Wahlkörper gilt. Sie erfolgt allgemein, frei, geheim und unmittelbar. So wie bei Nationalratswahlen können auch bei Europawahlen Vorzugsstimmen vergeben werden. Auch in anderen Aspekten, v.a. organisatorischer Natur, gleicht die Europawahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl (z.B. bei der Möglichkeit, per Briefwahl oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen etc.).
Weitere Informationen zur Wahlberechtigung – Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz und zur Aktiven Wahlberechtigung bei Europawahlen in Österreich finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Europawahlordnung (EuWO)
- Art 23a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres