Beim digitalen Nachlass handelt es sich insbesondere um die Benutzerkonten und persönlichen Daten, die nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen. Dazu zählen z.B.:
- Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc.)
- E-Mail-Konten
- Konten bei Online-Diensten (PayPal, Spotify, Netflix etc.)
- Blogs, Websites, Domainnamen
- Online-Banking
- Mediendienste (Spotify, Netflix, Online-Abos von Zeitungen etc.)
- Fotodienste (Instagram, Flickr )
- Videodienste (YouTube, Vine etc.)
- Versandhandel (Amazon, eBay etc.)
- Profile auf Partnervermittlungsbörsen
- E-Government (FinanzOnline, ID Austria, Handy-Signatur/Bürgerkarte etc.)
Auch Offline-Daten, die auf einem Gerät gespeichert sind (wie z.B. Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente etc.), gehören zum digitalen Nachlass.
Die Erben treten nach der Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Auch im Internet geschlossene Verträge der/des Verstorbenen gehen also auf die Erben über.
Weiterführende Links
- Vorsorge für den digitalen Nachlass
- Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen
- Broschüre "Digitaler Nachlass" (→ ISPA)
Rechtsgrundlagen
§§ 546 bis 548 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Letzte Aktualisierung: 18. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion