Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.
Voraussetzungen
- Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
- Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
- Pflege in häuslicher Umgebung
- Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
- Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)
Zuständige Stelle
Die Pensionsversicherung (→ PV)
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Zum Formular
Pensionsversicherung – Selbstversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen
Letzte Aktualisierung: 16. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz