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Allgemeine Informationen
Österreich verfügt im Bereich des öffentlichen Dienstes über verschiedene Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnungen. Der Amtstitel und die Verwendungsbezeichnung sind von der jeweiligen Besoldungs- bzw. Verwendungsgruppe (Funktionsgruppe) und dem Besoldungsdienstalter abhängig.
Zuständige Stelle
Der Bundespräsident
Jedoch kann der Bundespräsident die jeweils zuständige Bundesministerin/den jeweils zuständigen Bundesminister ermächtigen, Bedienstete des öffentlichen Dienstes bestimmter Kategorien zu ernennen.
Zusätzliche Informationen
Bestimmte Institutionen und Einrichtungen des Bundes (z.B. Spanische Hofreitschule) verfügen über zusätzliche eigene Titel.
Pensionierte Beamtinnen/Beamte sind berechtigt, den Amtstitel oder die Verwendungsbezeichnung weiterzuführen. Dem Titel muss nur der Zusatz "im Ruhestand" ("i.R.") hinzugefügt werden.
Weiterführende Links
→ Der Bundespräsident der Republik Österreich (Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
Rechtsgrundlagen
- § 63 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979)
- § 7a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt