Einspruch

Lebenslagen

Allgemein bedeutet Einspruch Einwand, Widerspruch und Protest gegen etwas.

In der Amtssprache ist damit ein Rechtsmittel gemeint.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion