Urkunden für Neugeborene
Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie die Erstausstellung folgender Dokumente für Ihr Kind beantragen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bestätigung der Meldung
- e-card
Vorraussetzung für die Nutzung sind:
- ID Austria oder EU Login
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Vorhandensein der Daten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR). Bei verheirateten Partnern müssen beide Ehegatten im ZPR erfasst sein.
Checkliste Geburt
Aufgaben während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren Ihres Neugeborenen. Mit ID Austria anmelden, um Aufgaben als "Erledigt" zu markieren.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Informationen über Geburt, Behördenwege bei der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes, Obsorge, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz und Elternteilzeit, etc.