Grundbuchseinsicht

Lebenslagen

In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.

Aktuelle Informationen über Grundbucheinsicht, Einsichtnahme bei Notaren, Abfrage bei Gericht, etc.

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion