Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Es gibt zahlreiche finanzielle Hilfen, um den durch die Betreuung eines Kindes mit Behinderungen entstehenden Mehraufwand für die betroffenen Familien möglichst niedrig zu halten.
Zuständige Stelle
- Die zuständige Krankenversicherung
- Medizinische Maßnahmen (z.B. Medikamente, Untersuchungen, Behandlungen und Heilbehelfe)
- Die zuständige Pensionsversicherung und die jeweilige Landesregierung
- Ankauf von Hilfsmitteln zur sozialen Rehabilitation
- Wohnungsumbau
- Andere notwendigen Maßnahmen (soziale Dienste)
- Das Bundeskanzleramt – Sektion Familien und Jugend (→ BKA)
- Aus dem Familienhärteausgleich
- Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS)
- Förderung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
- Private Vereinigungen
Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz