Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen

Lebenslagen

Aktuelle Informationen über Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen für Familien mit Kindern mit Behinderung, kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung etc.

Tipp

Bei geringem Einkommen kann bei der zuständigen Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) um Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Service-Entgelt für die e-card angesucht werden. Ebenso ist die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie ein Zuschuss zum Fernsprechentgelt möglich. Diese können Sie bei Gebühren Info Service (Gebührenbefreiung) beantragen.

Letzte Aktualisierung: 7. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion